Rechtlich betreuen wir das gesamte Spektrum des gewerblichen Rechtschutzes. Dies umfasst neben dem Patentrecht das Gebrauchsmusterrecht, Markenrecht und Designrecht. Des Weiteren beraten wir Sie in allen Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts. Für alle gewerblichen Schutzrechte übernehmen wir für Sie auch entsprechende Recherchen im Vorfeld einer Anmeldung oder in Vorbereitung von Einsprüchen oder Nichtigkeitsverfahren. Ebenso stehen wir Ihnen bei der Überwachung Ihrer eigenen Schutzrechte oder von solchen Ihrer Wettbewerber zur Seite und erstellen Gutachten zur Bewertung möglicher Verletzungen oder des „Freedom to Operate“. Zu unserem Beratungsspektrum gehört zudem die Gestaltung von Lizenzverträgen sowie Forschungs- und Kooperationsverträgen. Sie finden in uns kompetente Partner, die mit Ihnen eine Strategie für den Schutz Ihrer Innovationen entwickeln und diese auch international mit einem weltweiten Netz von Korrespondenzanwälten umsetzen.